Sprungziele
Architekten und Pläne

Bauleitplanung in der Gemeinde

Die Bauleitplanung wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt und hat zur Aufgabe, die Bodennutzung die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde planerisch zu steuern und sinnvoll zu gestalten.

Aktuell betrifft dies in der Gemeinde nachfolgende Baugebiete:

Ansprechpartner Bauleitplanung

Wappen Aßling
Andreas Kellerer

Sachgebietsleiter

Allgemeine Bauverwaltung / technische Bauverwaltung